Schafe arbeiten,

Konzeption, Gestaltung und Entwicklung -

aus einer Hand!

AGB & Datenschutz

AGB & Datenschutz

1. Allgemeines

1.1 Die Rheinschafe Kai Lehmkühler und André Wartmann GbR, im weiteren Verlauf Rheinschafe genannt, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, sofern Rheinschafe sie schriftlich bestätigt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen entgegen stehen, wird hiermit widersprochen.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, also keine Vertragsanträge. Der Adressat wird hierdurch lediglich gebeten, auf unsere Anfrage hin ein Angebot zu unterbreiten. Weicht der Vertragspartner von unserer Anfrage ab, so hat er auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen.

1.4 Nur schriftliche Vertragsannahmen, Bestellungen und Änderungen sind gültig. Nebenabreden, Vorbehalte so wie sonstige Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Datenschutz

2.1 Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Rheinschafe Kai Lehmkühler und André Wartmann GbR, vertreten durch Kai Lehmkühler und André Wartmann.

2.2 Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Rheinschafe nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten des Kunden sowie gegebenenfalls seiner bei der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.

2.3 Weitergabe der Daten an Behörden: Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist Rheinschafe berechtigt, Auskunft an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.

2.4 Auskunft über gespeicherte Daten: Rheinschafe erteilt dem Kunden auf Verlangen unentgeldlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden.

3. Auftragsabwicklung & Vergütung

3.1 Sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, verstehen sich unsere Preise grundsätzlich als Nettopreise.

3.2 Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung an Rheinschafe zu entrichten.

3.3 Wird der laufende Entwicklungsprozess durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 6 Wochen hinausgezögert, wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25% der vereinbarten Vergütung via Überweisung auf das unter 3.2 angeführte Konto fällig.

Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

3.5 In unseren Angeboten ist, sofern nicht anders vereinbart, die Präsentation von nicht mehr als einem Layoutvorschlag enthalten. Rheinschafe kann weitere Entwürfe präsentieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine unentgeltliche Tätigkeit wie die kostenfreie Erstellung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.

Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebenso wenig begründen sie ein Teilurheberrecht. Nach Abschluss des Auftrags durch erfolgte Zahlung des Kunden gehen die Verwertungsrechte, sofern im Angebot nicht anders dargestellt, in den Besitz des Kunden über.

Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, mit 70,00€ pro Stunde zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. in Rechnung gestellt.

4. Nutzungs- & Urheberrecht

4.1 Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts der Rheinschafe ist honorarpflichtig und bedarf unserer Zustimmung.

4.2 Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos, Icons und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche, durch die Rheinschafe ermittelte Vergütung fällig.

4.4 Rheinschafe behält sich vor, Teile von abgenommen Entwürfen (Icons, Layouts, Logos, Illustrationen) im Portfolio der eigenen Webseite unter www.rheinschafe.de und deren Unterseiten zu präsentieren.

5. Kennzeichnung

5.1 Rheinschafe behält sich vor, Urheberangaben und Impressums-Angaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse in seine Arbeiten einzubringen.

6. Haftung

6.1 Wir übernehmen keine Haftung für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

6.2 Rheinschafe verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

6.3 Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler, die auf das Verschulden Dritter zurückzuführen sind.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Duisburg, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.

7.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.